2009 04 Mrz

Musikdownload ist niemals Diebstahl?

Bei futurezone des orf.at ist ein Interview mit Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, zum Thema Urheberrecht und FileSharing geführt worden.Hier ein Auszug des Interviews:

ORF.at: Auf der Website zur Aktion “Ideen sind etwas wert”, die von österreichischen Musik- und Filmwirtschaftsverbänden betrieben wird und seit einigen Jahren Schulen Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht anbietet, wird die Sängerin Christina Stürmer mit dem Satz “Illegaler Download ist Diebstahl” zitiert. Wie beurteilen Sie als Richter so eine Aussage?

Schmidbauer: Juristisch gesehen ist das Unsinn. Es wird von der Musikindustrie immer wieder versucht, eine Vervielfältigung eines Musikstückes als illegal zu brandmarken. Letztendlich ist ja der “illegale Download”, der meiner Meinung nach nicht illegal ist (siehe Begründung im Aufsatz), nichts anderes als das Aufnehmen vom Radio. Der Download darf allerdings nur zu privaten Zwecken erfolgen und nicht zum Zweck einer neuerlichen Veröffentlichung.

Marcel Weiss kommentiert dies auf netzwertig. Auch dieser Artikel ist ganz interessant und beruht auf – ebenfalls bei netzwertik von Marcel Weiss – “Warum Spiegel Online verlogen agumentiert“. Der Spiegel-Artikel beschäftigt sich eingehen mit dem gerade laufenden Verfahren gegen die “Pirate Bay” Betreiber. Für alle Hintergrundinformationen zum Prozesses schaut mal auf den Artikel von Janko Roettgers auf NewTeeVee.

Den Aufsatz von Richter Schmiedbauer findet ihr auf seinter webSite internet4jurists.at. Diese ist ebenfalls ein guter Anlaufpunkt bei Fragen des Internetrechts in Österreich.

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